Häufige Fragen von Neupächtern
Wie bekomme ich einen Kleingarten?
In den Aushängen in unserer Kleingartenanlage informieren wir, wenn ein Kleingarten zu verpachten ist. Bei Interesse an einem Garten muss sich mit dem Altpächter auf einen Kaufpreis geeinigt werden. Anschließend muss ein gemeinsamer Termin mit dem Vorstand zum Abschluss eines Pachtvertrages vereinbart werden.
Muss ich Mitglied im Verein sein, um einen Garten zu haben?
Ja. Voraussetzung für eine Parzelle im KGV Stadtrand Nord e.V. ist die Mitgliedschaft im Verein.
Kann ich auch Mitglied im Verein sein ohne Garten?
Ja. Man kann unseren Verein auch ohne Garten durch eine Mitgliedschaft unterstützen.
Muss man sich an Gemeinschaftsarbeiten beteiligen?
Ja. Als Gartenpächter verpflichtet man sich, den im Einvernehmen mit dem Verpächter ergangenen Anordnungen und Beschlüssen des Vorstandes des Kleingartenvereins Folge zu leisten, z. B. sich insbesondere an der Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen. Bei Nichtleistung der Gemeinschaftsstunden wird eine Strafgebühr fällig.
Was bedeutet "kleingärtnerische Nutzung"?
Die kleingärtnerische Nutzung sieht vor, dass 1/3 des Kleingartens zum Anbau von Nutzpflanzen genutzt werden. Wird dies nicht eingehalten, ist unsere Gemeinnützigkeit in Gefahr.
Gibt es Vorschriften für die konkrete Gestaltung des Gartens?
Der Garten darf so gestaltet werden wie man möchte. Nicht erlaubte Pflanzen (z. B. Wald-/Parkbäume) und einzuhaltende Abstände zum Gartennachbarn sowie weitere Regelungen sind in der Kleingartenordnung des Vereins beschrieben.
Welche Ruhezeiten gelten im Verein und wann darf ich laute Gartengeräte (Rasenmäher, elektrische Heckenschere, etc.) benutzen?
Von Mai bis September gelten die folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Zwischen 13.00 und 15.00 Uhr ist eine Ruhezeit einzuhalten.
Am Samstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen gilt generell die Ruhezeit.
Ist das Vereinsgelände mit PKW/Transporter/LKW befahrbar?
Das einfahren ist von April bis September jeden Freitag von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstags von 08.00Uhr bis 13.00 Uhr möglich.
In den Monaten Februar, März und Oktober, November ist das einfahren täglich möglich.
Das einfahren außerhalb der Zeiten ist nur möglich mit Genehmigung. Die Genehmigung dazu erteilt der Vorstand.
Darf ich Spielgeräte aufstellen?
Kleine Plastikrutschen, kleine Schaukeln und Sandkästen sind ohne weiteres erlaubt. Informationen findet man dazu in der Kleingartenordnung unseres Vereins. Bauanträge sind schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Darf ich im Kleingarten einen Pool/Badebecken bauen?
Es dürfen ausschließlich mobile, nicht ins Erdreich eingelassene Pools/Badebecken errichten. Das Aufstellen nicht ortsfester Badebecken ist genehmigungspflichtig. Die wichtigsten Regeln: Durchmesser max. 3,60 m; Abstand zum Nachbarn mind. 2 m; bei Bade-/ chemische Zusätze ist die umweltgerechte Entsorgung des Abwassers zu beachten. Informationen findet man dazu in den Poolrichtlinien unseres Vereins. Poolanträge sind schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Kann ich mich im Kleingartenverein auch ehrenamtlich betätigen?
Gerne! Wir im Verein freuen uns über jede Hilfe!
Was kann ich bei Nachbarschaftsstreit tun?
Zuerst sollte versucht werden die Probleme mit dem Gartennachbar direkt zu klären. Sollte keine Einigung gefunden werden bzw. besteht das Problem weiterhin, sollte Kontakt mit dem Vorstand aufgenommen werden, um gemeinsam eine Lösung zu finden.